Steuerliche Absetzbarkeit von Haustierbetreuung
Quelle: sz
Betreuungskosten für Haustiere berücksichtigungsfähig. Betreuungskosten für Haustiere sind als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich berücksichtigungsfähig. Haushaltsnahe Dienstleistungen können die Einkommensteuer um 20 Prozent der Aufwendungen (nur Arbeitskosten), höchstens jedoch um 4.000 Euro im Jahr, reduzieren. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind als haushaltsnahe Dienstleistungen hauswirtschaftliche Verrichtungen zu verstehen, die durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen. Hierzu zählen auch Leistungen, die ein Steuerzahler für die Versorgung und Pflege des in seinem Haushalt betreuten Haustiers erbringt.
Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 4. Februar 2015, Aktenzeichen 15 K 1779/14. Gegen dieses Urteil ist die Revision beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 13/15 anhängig.